Für den Invidivualsport haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder festgelegt:
"Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen ist zulässig. Als Individualsport gelten dabei nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden. Dazu zählen Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches."
Ein gemeinschaftliches Training ist daher nach wie vor ausgeschlossen.
Wir hoffen auf einen Neubeginn im Neuen Jahr.
Glück Auf und Bleibt Gesund